Der Stadtverband der Schützenvereine von Hamm (SSH) sieht folgende Ehrungen/Auszeichnungen vor:
Der SSH hat die Möglichkeit Personen, die über einen Schützenverein Mitglied sind, zu ehren oder auszuzeichnen, wenn sie dem Vorstand vorgeschlagen werden und mindestens eine der nachstehenden Anforderungen erfüllen:
Herausragende Einzelleistung für das Schützenwesen in Hamm, außergewöhnliche und längere Tätigkeit in verantwortlicher Funktion,
langjährige Mitgliedschaft und besondere Förderung des Schützenwesens.
Der Antrag auf Ehrung muss 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Termin per Email oder Post beim Vorstand des SSH eingereicht werden.
Die Zusage des Verbandes zur Vornahme der Ehrung verpflichtet den Antragsteller die hiermit Verbundenen Kosten bis zum Termin zu begleichen.
Bei Verleihung der Ehrennadel in Gold soll beachtet werden, dass die niedrigste Stufe (Silber) zuerst verliehen wird. In besonderen Fällen kann durch Beschluss des Vorstandes auch die Ehrennadel in Gold sofort verliehen werden.
Besondere, herausragende Verdienste für das Schützenwesen können durch Verleihung der Verdienstnadel des SSH gewürdigt werden. Diese Auszeichnung kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden, wenn sie der Förderung und dem Ansehen des Schützenwesens von Hamm in der Öffentlichkeit in besonderer Weise gedient haben.
Ehrungen und Auszeichnungen von verdienten Personen ist das alleinige Recht des Vorstandes mit Ausnahme der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied.
Die Ehrung zu 4.) wird nach Rücksprache mit dem Beisitzer des Bezirkes herbeigeführt und soll in der Regel mit einem Vertreter der Stadt Hamm durchgeführt werden.
Die Auszeichnung von Mitgliedern zum Ehrenvorsitzenden oder der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Vorschlag des Präsidiums allein durch die Delegiertenversammlung.
Die Ehrung / Auszeichnung hat stets in würdiger Form und nach Möglichkeit bei einer Veranstaltung des SSH oder des Vereines dem der Auszuzeichnende angehört zu erfolgen.
Ehrungen/ Auszeichnungen können entzogen werden, wenn sich Tatsachen herausstellen, die vorher nicht bekannt waren und einer Verleihung entgegenstehen würden.
• | Über erfolgte Auszeichnungen ist ein Nachweis zu führen. |
• | Ehrungen / Auszeichnungen sind im Presseorgan des Verbandes zu veröffentlichen. |
• | Den Vorständen der angeschlossenen Vereine wird ein Vorschlagsrecht eingeräumt, das vom Vorstand sorgfältig zu prüfen ist. |
• | Die entstehenden Kosten (Nadel/Urkunde) trägt der Antrag stellende Verein. |
Diese Ordnung ist von der Delegiertenversammlung am 04.03.2010 in Hamm beschlossen worden und tritt ab dem 05.03.2010 in Kraft.